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Metal Tubes

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Sicherheit

A L L G E M E I N E  G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
Kostenvoranschläge: 
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls 2 Monate verbindlich. 
Rabatte: 
Rabatte werden nur schriftlich gegeben und treten nur bei voller Auftragssumme in Kraft. 
Leistungsausführung: 
Zur Ausführung der Leistung sind wir frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Für die Leistungsausführung hat der Auftraggeber die erforderliche Energie zu Stellen. Zufahrten, Zugänge und Arbeitsbereich müssen frei sein. Abschlagssummen wie Strom, Wasser, sanitäre Einrichtungen, Baureinigung, etc. werden nur bei Montagen und nur auf Basis des Montagepreises akzeptiert. 
Leistungsfristen und –termine: 
Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung bauseits verzögert, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen anfallenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen. 
Fertiggestellte Ware wird nur max. 3 Wochen gelagert. Falls eine Abholung in diesem Zeitraum nicht erfolgt, müssen wir Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Warenwertes pro Kalendertag verrechnen bzw. eine kostenpflichtige Zustellung auf Bau- bzw. Verrechnungsadresse veranlassen. 
Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen: 
Alle Teile werden grundsätzlich lt. Leistungsverzeichnis bzw. angegebener oder selbst genommener Naturmaße gefertigt. Änderungen müssen vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben werden. Kosten, die durch ausbleibende oder zu späte Informierung entstehen, fallen zu Lasten des Auftraggebers. 
Eigentumsvorbehalt: 
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 
Leistungsbeschreibung: 
Galvanisch verzinktes Blech hat keinen dauerhaften Rostschutz. Oberflächenbehandlung wie etwa Feuerverzinkung, Grundierung und Lackierung ist daher (besonders an den Schnittstellen) notwendig. Der Auftraggeber hat somit Sorge dafür zu tragen, dass die Teile sachgemäß gelagert, montiert bzw. oberflächenbehandelt werden. 
Gewährleistung: 
Unbeschadet eines Wandelungsanspruches des Auftraggebers erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist von uns aus eine angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern. 
Ansprüche auf Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instandgesetzt wurden. 
Erfüllungsort: 
Erfüllungsort ist Wien. 


Trafotüren, Trafo, Raum, Ausstattung, Türen, Ventilationen, Gitteroste, Bleche, Lüftungen, Geländer, Metallbau, Schlosser, Stiegen, Abdeckungen, 

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